Elternbeirat

„Die Erziehungsberechtigten (im folgenden Eltem genannt) haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Um eine angemessene Beteiligung der Eltem an der praktischen Schularbeit zu ermoglichen, wird eine Eltemvertretung eingerichtet.
Die Eltemvertretung soll die Interessen der Eltem bei der Erziehung ihrer Kinder wahren und über eine ständige Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus mit dazu beitragen, dass das gegenseitige Vertrauen gefestigt wird.“

(Auszug aus der Präambel der Elternbeiratsordnung)  

Mitglieder des Elternbeirats im Schuljahr 2019/2020:

Hier finden Sie die Satzung der Elternvertretung.
Satzung der Elternvertretung

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